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kopfschutz IISchutzhelme gehören nach EG-Richtlinie 89/686/EU zur persönlichen Schutzausrüstung. Sie sind aufgrund der Bedeutung des menschlichen Kopfes und dessen Unfallgefährdung ein äußerst wichtiges, notwendiges und häufig auch vorgeschriebenes Schutzinstrument.
 
In der heutigen Arbeitswelt müssen Industrieschutzhelme je nach Einsatzgebiet vor einer oder mehreren möglichen Gefahren und Unfallrisiken schützen. An erster Stelle steht dabei der Schutz vor Krafteinwirkungen, aber auch der Schutz vor Chemikalien und Hitze sowie vor Witterung und
Schmutz sind wichtige Sicherheitsaspekte für einen Helm. Hinsichtlich möglicher Krafteinwirkungen dienen Schutzhelme in erster Linie dem Schutz vor herabfallenden Gegenständen. Darüber hinaus muss Kopfschutz dann eingesetzt werden, wenn durch pendelnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände Kopfverletzungen auftreten können oder eine Verletzungsgefahr durch Anstoßen oder Berühren mit dem Kopf besteht.
 
 
Helmschalen
 
Je nach Einsatzgebiet sollten aufgrund spezifischer Gefährdungspotenziale Helme mit unterschiedlicher Materialbeschaffenheit und Lleistungsfähigkeit eingesetzt werden. Man unterscheidet dabei:
  • durch Wärme verformbare thermoplastische Kunststoffe (z.B. Polyethylen [PE], Acrylnitril-Butadien-Styrol [ABS] und Polycarbonat [PC]) und
  • durch Wärme nicht verformbare duroplastische Verbundwerkstoffe (z.B. Glasfaser-Polyester [UP-GF] und Textil-Phenol [PF-SF])

Neben dem eingesetzten Material sind auch die angebotenen Helmschalengrößen von sicherheitsrelevanter Bedeutung für den Träger. Um dem Helmträger möglichst optimale Trageeigenschaften zu ermöglichen, werden von Herstellern bis zu 3 Helmschalengrößen angeboten.
 
  • Größe 1 deckt dabei in der Regel den Kopfgrößenbereich von 52 cm bis 56 cm
  • Größe 2 den Bereich von 53 cm bis 61 cm und
  • Größe 3 die Kopfgrößen von 59 cm bis 63 cm ab

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Kopfschutz III

Ansprechpartner

  • 069 / 98 54 22 - 30/31
  • 069 / 98 54 22 - 60
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